Fragen zum Patenamt

 

Wer kann Pate oder Patin werden?

Für die Taufe eines Kindes ist mindestens eine Patin oder ein Pate erforderlich. Es dürfen höchstens sechs Patinnen und Paten benannt werden. Mindestens eine oder einer hat der evangelischen Kirche anzugehören. Die weiteren müssen einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christ - licher Kirchen (ACK) ange - hören. Alle getauften Christinnen und Christen, deren Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören, können Patinnen oder Paten werden, wenn sie das Patenrecht ihrer eigenen Kirche haben. Evangelische Christinnen und Christen müssen konfirmiert sein. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat das Recht verloren, Patin oder Pate zu sein. Kommt die Patin oder der Pate nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, wird ein Patenschein benötigt, den das Heimatpfarramt der Patin oder des Paten gerne ausstellt. Er bestätigt Taufe, Konfirmation und Kirchenzugehörigkeit.

Quelle: Ev. Kirche der Pfalz

Welche Unterlagen brauchen Paten?

In der Regel benötigen die Paten eine Patenbescheinigung. Sie dokumentiert, dass die Person, auf deren Namen die Bescheinigung ausgestellt ist, das Patenamt übernehmen darf. Sie ist im Gemeindebüro der Kirchengemeinde erhältlich, zu der der Pate oder die Patin gehört. Bei der Taufe Ihres Patenkindes erhalten die Paten in der Regel von der Kirche eine Patenurkunde.

Quelle: EKD

Kann man das Patenamt entziehen?

Ein übernommenes Patenamt kann – zum Beispiel auf das Betreiben der Eltern oder des Getauften – nicht entzogen werden.

Quelle: Ev. Kirche der Pfalz

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