Bestattung

"Nach christlichem Glauben schenkt Gott das Leben und er behält es zugleich in seiner Hand. Eines Tages beendet der Tod jeden irdischen Lebensweg. Er reißt einen Menschen aus der Gemeinschaft mit seiner Familie und seinen Freunden. Eine kirchliche Trauerfeier und Bestattung sind Möglichkeiten, den Abschied zu gestalten und die Hinterbliebenen zu begleiten. Ein Grab gibt der Trauer einen Ort."

Quelle: Website der EKD


Die Ev. Kirche der Pfalz hat zum Thema "Bestattung" eine Broschüre erarbeitet, in der Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst finden können. Zum Flyer kommen Sie hier

 


Fragen zur Bestattung

Warum werden Menschen kirchlich bestattet?

Eine christliche Bestattung ist ein Gottesdienst anlässlich des Todes eines Gemeindegliedes, zu dem die ganze Gemeinde eingeladen ist. Im Mittelpunkt des Gottesdienstes steht die Verkündigung des Evangeliums Jesu Christi, dem für uns gekreuzigten und auferstandenen Herrn. Die christliche Bestattung geschieht im Vertrauen darauf, dass das Leben bei Gott ewig ist. Zur Trauerfeier versammeln sich Verwandte, Freunde und andere Gemeindeglieder, um gemeinsam den oder die Verstorbene auf ihrem letzten Weg zu begleiten – in der Aussegnungshalle, in der Kirche und am Grab. Sie ist ein würdiges Geleit für die Verstorbenen und gibt denen Zuspruch und Trost, die zurückbleiben. Lieder und Gebete helfen Worte zu finden.

Quelle: Ev. Kirche der Pfalz

Welche Arten von Bestattungen gibt es?

Grundsätzlich kann die Bestattung als Erdbegräbnis oder als Feuerbestattung geschehen. Eine Sonderform der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne im Meer versenkt wird. Bei einer Feuerbestattung verabschiedet sich die Trauergemeinde im Anschluss an die Trauerfeier vor dem Sarg. Die Urne wird später mit einer kurzen Feier auf einem Urnenfeld des Friedhofes beigesetzt. Im Gegensatz zur normalen Feuerbestattung wird bei einer anonymen Bestattung die Urne auf einem anonymen Feld (meist unter einer Rasenfläche) – in Abwesenheit der Angehörigen – beigesetzt. Von manchen Angehörigen wird diese Form der Beisetzung als problematisch empfunden, da sie keinen Ort für ihre Trauer finden. Als neue Bestattungsform etablieren sich zurzeit die Friedwälder. Dabei wird die Asche des oder der Toten in einer biologisch abbaubaren Urne zwischen den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Der Baum ist Grab und Grabmal zugleich. Sofern die Möglichkeit besteht, die Bestattungsstelle mit dem Namen des Verstorbenen und einer christlichen Glaubenssymbolik (Kreuz, Fisch, Kelch) zu versehen, bestehen von Seiten der Kirche keine grundsätzlichen Einwände gegen das Konzept. Die Rückkehr des toten Leibes in den Naturkreislauf wird auch in der Bestattungsliturgie ausdrücklich vermerkt, wenn es heißt: „Erde zu Erde …“ Sie wird aber ausdrücklich mit dem Zuspruch der Auferstehung verbunden: „Es wird gesät verweslich, und wird auferstehen unverweslich“. Diese Hoffnung macht die christliche Bestattung aus.

Quelle: Ev. Kirche der Pfalz

Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?

Häufig äußern Menschen Wünsche hinsichtlich der Form ihrer Bestattung. Diese Wünsche sollten im Rahmen der Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer über die Liedauswahl und die Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.

Quelle: Ev. Kirche der Pfalz

Wer ist für die Bestattung zuständig?

Normalerweise übernimmt der Pfarrer oder die Pfarrerin der Kirchengemeinde die Bestattung, wo der oder die Verstorbene zuletzt Mitglied war. Es reicht ein Anruf, um diese zu informieren. Der Pfarrer oder die Pfarrerin setzt sich dann wegen eines Bestattungsgespräches mit der Familie in Verbindung. Manchmal stellen auch Bestatter den Kontakt her.

Quelle: EKD

Kann ich mir die Pfarrerin oder den Pfarrer aussuchen?

Grundsätzlich sind Sie an das zuständige Gemeindepfarramt verwiesen. Suchen Sie sich eine andere Pfarrerin oder einen anderen Pfarrer, z.B. weil der Ihnen oder dem Verstorbenen besonders nahe stand, benötigen Sie einen Abmeldeschein, der Ihnen vom zuständigen Pfarramt ausgestellt wird.

Quelle: Ev. Kirche der Pfalz

Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?

Seitens der Kirche bestehen dabei keine Probleme. Die Ordnung der örtlichen Friedhofsverwaltung regelt, ob die Bestattung Auswärtiger erlaubt ist.

Quelle: Ev. Kirche der Pfalz

Kann jemand kirchlich bestattet werden, der nicht Mitglied der Kirche war?

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit erklärt, dass er auf seine Pflichten und auf seine Rechte innerhalb der Gemeinde verzichtet. Dies schließt auch den bewussten Verzicht auf eine kirchliche Bestattung ein. Dieser Wunsch sollte respektiert werden. Wenn Sie als Angehörige Trost und kirchlichen Beistand suchen, können Sie sich selbstverständlich gern an Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer wenden. In besonderen Fällen kann aus seelsorgerlichen Gründen dennoch eine kirchliche Trauerfeier stattfinden. Sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer darüber.

Quelle: Ev. Kirche der Pfalz

Was kostet die Bestattung?

Neben den Kosten für den Sarg, das Grab und die Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle und die Inanspruchnahme der Organistin oder des Organisten hinzukommen. Findet die Trauerfeier in der Kirche statt, ist dies kostenlos. Dort wird in der Regel, wie bei anderen Gottesdiensten auch, um eine Kollekte am Ausgang gebeten.

Quelle: Ev. Kirche der Pfalz

Gibt es eine ökumenische Bestattung?

Nein. Die Bestattung erfolgt in der eigenen Konfession. Ausnahmen können mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.

Quelle: Ev. Kirche der Pfalz

Kann jemand kirchlich bestattet werden, der sich das Leben genommen hat?

Selbstverständlich wird jeder Mensch, der Mitglied der Kirche ist, mit einer Trauerfeier verabschiedet und auf dem Friedhof beigesetzt. Die kirchliche Lehre lehnt zwar aufgrund des 5. Gebotes: „Du sollst nicht töten!“ den Suizid ab. Aber sie verweigert weder dem Verstorbenen die kirchliche Bestattung noch den Angehörigen die notwendige seelsorgerliche Begleitung.

Quelle: Ev. Kirche der Pfalz

Was ist eine Aussegnung?

Nach der alten Tradition wurde von der oder dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. Heute geschieht das vor allem in Krankenhäusern, Altenheimen und Hospizen. Die Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus kann und darf jederzeit wieder belebt werden.

Quelle: Ev. Kirche der Pfalz

Ist eine kirchliche Trauerfeier öffentlich?

Trauergottesdienste finden grundsätzlich an öffentlich zugänglichen Orten statt, in der Regel in der Kirche oder Friedhofskapelle. Daher kann niemandem die Teilnahme an einer kirchlichen Trauerfeier verwehrt werden. Im Anschluss an die Trauerfeier laden manche Angehörige oder Hinterbliebene die Trauergäste zu einem privaten Beisammensein ein. In zwanglosem Rahmen können sie Erinnerungen an die verstorbene Person austauschen.

Quelle: EKD

Sollte bei einer Trauerfeier gesungen werden?

Der Gesang kann hilfreich sein und den Trauernden in ihrem Schmerz Trost spenden. Die vertrauten Lieder helfen, die Sprachlosigkeit zu überwinden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es meist Menschen im Trauergottesdienst, die mitsingen. Sie können aber auch ein oder zwei Instrumental- oder Orgelstücke spielen lassen.

Quelle: Ev. Kirche der Pfalz

Nachrufe am Grab, ist das erlaubt?

Das ist möglich, wie z.B. auch Beiträge des Vereins, dem die oder der Verstorbene angehörte. Solche Beteiligungen sind jedoch nicht Teil des Gottesdienstes und schließen sich in der Regel der kirchlichen Trauerfeier an, finden also zumeist am Grab statt.

Quelle: Ev. Kirche der Pfalz

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